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Heckenschnitt ab März verboten

Beginn der Vogelschutzzeit: Heckenschnitt ab 01.03. verboten

Köln-Porz Während der Vogelschutzzeit, die zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt, ist es gesetzlich untersagt, Hecken und Sträucher abzuschneiden. Diese Zeit fällt in die Brutzeit vieler Vogelarten. Während dieser sensiblen Phase suchen Vögel Schutz und Nistplätze in dichten Büschen und Hecken, um ihre Eier auszubrüten und ihre Jungen aufzuziehen. Ein frühzeitiger Heckenschnitt könnte Nester zerstören und brütende Vögel vertreiben, was zu erheblichen Störungen und im schlimmsten Fall zum Verlust von Bruten führen könnte.

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