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Köln: Stadt verschärft die Maßnahmen, Flüchtlinge unter besonderer Kontrolle

Auch im privaten Raum strikte Kontaktbeschränkungen
Der Krisenstab der Stadt Köln hat heute weitere Maßnahmen beschlossen. Sie resultieren aus den Beratungen im Rahmen der Expertenkonferenz von vergangener Woche und sind eine Reaktion auf die heute stark angestiegene Sieben-Tage-Inzidenz. Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Städte, die zwar unter einer Inzidenz von 200 liegen, aber derzeit nicht davon ausgehen, ohne weitere Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 unter eine Inzidenz von 50 zu kommen, entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Alle Verschärfungen gelten ab Samstag, 6. Februar 2021.
 
Die in der Coronaschutzverordnung enthaltene Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum überträgt die Stadt Köln per Allgemeinverfügung auch auf den privaten Raum. Damit gilt auch dort: es dürfen sich maximal ein Haushalt und eine weitere Person treffen.
 
Dort, wo ausnahmsweise im Berufsleben oder wegen ausnahmsweise zulässiger Versammlungen mehr als zehn Personen zusammentreffen können, wird von der Stadt empfohlen, dass diese Zusammenkünfte auf fünf Personen begrenzt werden und dass, wenn mehr als fünf Personen teilnehmen sollen, ein Schnelltest durchgeführt wird.
 
Testoffensive in Unterkünften für Geflüchtete
In einem Füchtlingsheim ist eine gefährliche Corona Mutante ausgebrochen die vielleicht imum gegen den Impfstoff ist. Köln kann hierdurch eine neue Welle bevorstejen, die Stadt verschärft nun die Kontrollen in den Unterkünften in Köln. Es stellt sich die Frage ob nicht auch Flüchtlinge ausserhalb der Unterkünfte eine Risikogruppe darstellen, da Flüchtlinge oft untereinander Kontakt haben. Die Unterkünfte erweisen sich als vorteilhaft um die Risikogruppe der Flüchtlinge besser im Blick zu haben. Die Stadt Köln wird ihr Biomonitoring auf Unterkünfte für Geflüchtete ausweiten und regelmäßig PCR-Testungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende anbieten.
 
Alkoholverbot an allen Karnevalstagen
Der Krisenstab hat für alle Karnevalstage ein Alkoholverbot beschlossen. Vom 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht), 6 Uhr, bis 17. Februar 2021 (Aschermittwoch), 6 Uhr, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentli­chen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Am 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht) gilt ganztägig, am 12. Februar 2021 (Karnevalsfreitag), am 13. Februar 2021 (Karnevalssamstag) und am 15. Februar 2021 (Rosenmontag) jeweils ab 14 Uhr an folgenden Orten ein Abgabeverbot für alkoholische Getränke: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel, Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
Auch wenn dieses Jahr keine offiziellen Karnevalsveranstaltungen stattfinden und die Gastronomie geschlossen ist, muss damit gerechnet werden, dass Karnevalisten vor allem im Bereich der bekannten Hotspots feiern werden. Das Ziel des Alkoholkonsum- und -abgabeverbotes ist es, Ansammlungen von Personen im Stadtgebiet zu ver­hindern oder wieder zu zerstreuen, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschwelle sinkt, die nach der Coronaschutzverordnung weiterhin zu be­folgenden Vorgaben einzuhalten.
Erweiterte Maskenpflicht im Umkreis von Schulen
Ab sofort gilt, dass alle Besucherinnen und Besucher einer Schule im Umkreis mit einem Radius von 150 Meter um diese Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler, alle in der Schule Beschäftigten und alle, die jemanden zur Schule begleiten, dort abholen oder die Schule aus anderen Gründen aufsuchen.
 
Gemeinsam mit der Polizei und den Kölner Verkehrs-Betrieben wird der Ordnungsdienst im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum und im ÖPNV durchsetzen.
Im Konzept der Stadt fehlt eine Unterkunft für Reiserückkehrer, damit auch diese wie die Flüchtlinge kontrolliert 14 Tage in Quanatäne verbleiben. Viel zu viele Infektionen gehen auf Reiseaktivitäten zurück (u.a. Spanien, Portugal leiden als Zielland genauso wie die Heimat der Rückreisenden), es gibt offensichtlich Schmuh in diesem gesamten Reiseumfeld, gefälschte Bescheinigungen, Reisen über die Schweiz in die Türkei usw. usw.
 

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