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Köln: Neue Taxitarife in 2019

Taxi fahren in Köln wird 2019 teurer
Rat beschließt Fahrpreiserhöhung um 5,9 Prozent
Taxi fahren wird in Köln ab Mitte Januar 2019 teurer. Der Rat hat jetzt einer Erhöhung der Fahrpreise um rund 5,9 Prozent zugestimmt. Die Taxi Ruf Köln eG hatte bereits im Mai dieses Jahres eine Anpassung der Tarife beantragt.
 
Nach eingehender Prüfung des Antrags unter der Beteiligung der IHK Köln und des Fachverbandes für das Taxigewerbe, hatte der Rat jetzt den Grundpreis von 3,50 Euro auf 3,90 Euro und die Kilometerpreise von 1,90 Euro auf 2,00 Euro (bis 7 km) und von 1,70 Euro auf 1,80 Euro (ab dem 8. Km) zu erhöhen. Nicht gefolgt wurde der von der Taxi Ruf Köln eG beantragten Erhöhung des Grundtarifs auf 4,00 Euro.
 
Der Taxi Ruf Köln eG hatte in seinem Antrag gestiegene Kosten, insbesondere durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2017 (von 8,50 Euro auf 8,84 Euro) und erneut ab1. Januar 2019 auf dann 9,19 Euro sowie steigenden Kraftstoffpreisen geltend gemacht. Der aktuelle Kölner Taxitarif ist seit Juli 2015 gültig.
 
Unverändert bleiben die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit (0,50 Euro je Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Großraumfahrzeuge (6,00 Euro). Ersatzlos gestrichen wurde der bisher erhobene Zuschlag von 1,00 Euro für die Zahlung mit Kreditkarten. Damit wurde eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie, nach der Extragebühren für gängige Kartenzahlungen nicht mehr erhoben werden dürfen, auch beim Taxitarif berücksichtigt.
 
Für eine Durchschnittsfahrt von sieben Kilometern (incl. vier Minuten Wartezeit) steigt der Fahrpreis von 18,80 Euro auf 19,90 Euro. Die prozentuale Erhöhung beträgt 5,9 Prozent.
Im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrsbetrieben erhalten Taxiunternehmen keine Subventionen und unterliegen den allgemeinen unternehmerischen Risiken.
Die Taxifahrpreise in Köln bewegen sich auch nach der beschlossenen Erhöhung auf dem Niveau vergleichbarer Großstädte.
Die neuen Fahrpreise treten voraussichtlich Mitte Januar 2019 in Kraft (vier Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt).

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