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Handreichung für VermieterInnen: Keine Räume für rassistische Politik

 

 

Extrem rechte Organisationen mieten sich regelmäßig in Tagungsräumen von Sport-, Schützen- und Kleingartenvereinen, Gaststätten und Hotels ein. Betroffene VermieterInnen stehen unfreiwillig vor einer großen Herausforderung, da sie nicht wissen, wie sie mit rassistischen Veranstaltungen in ihrem Haus umgehen sollen. Die betroffenen VermieterInnen haben eine Wahl zu treffen: Sie können entscheiden, wem sie ihre Räume zur Nutzung überlassen und wem nicht. So laufen sie Gefahr, extrem rechte Gruppen indirekt in ihrem Treiben zu unterstützen. Allerdings haben sie auch die Chance, die Bedingungen für rassistische und extrem rechte Politik zu erschweren, indem sie nicht an extrem rechte Gruppen vermieten.
Hilfestellung zum Umgang mit extrem rechten Anmietungen gibt eine neue Broschüre der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs). Bei der Erstellung arbeitete die ibs mit dem Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verband (DEHOGA) Nordrhein, den Gewerkschaften ver.di, Nahrung-Genussmittel-Gaststätten (NGG) und der DGB Region Köln-Bonn zusammen.
Zuletzt traf sich am 14. Januar 2012 im Hinterzimmer eines Wirtshauses in Deutz eine Gruppe mit dem unverdächtigen Namen „Verein für Geschichte und Kultur e.V.“. Fachleute wissen jedoch, dass sich dahinter eine 1963 gegründete rassistische Kulturvereinigung mit dem Namen „Volksbund Deutscher Ring“ verbirgt. Während des Treffens referierte ein junger Publizist, der in Zeitschriften der extremen Rechten regelmäßig „Überfremdung“, „Dekadenz“ und „Schuldkult“ beklagt.
Anmietungsversuche extrem rechter Gruppen müssen allerdings zuerst einmal als solche erkannt werden. Und es muss das Wissen vorhanden sein, wie man gegen diese Anmietungen erfolgreich vorgehen kann.  Viele extrem rechte Organisationen versuchen sich Räumlichkeiten unter einem Vorwand zu erschleichen. So melden Strohmänner die Räumlichkeit unter einem erfundenen Vereinsnamen an oder nennen einen falschen Veranstaltungszweck. Ein Rechtsrock-Konzert firmiert dann als „Geburtstagsfeier“ und eine rassistische Hetzveranstaltung als „Jahresversammlung“. Sensibilität und eine überlegte Vertragsgestaltung versetzen VermieterInnen in die Lage, extrem rechte Veranstaltungen auch dann noch zu unterbinden, wenn sich die Neonazis schon versammelt haben.
In der ibs-Broschüre “Keine Räume der Nazis” sind hilfreiche Tipps zusammen gestellt, welche die Handlungssicherheit von VermieterInnen und deren Angestellten erhöhen. So wird anhand von Beispielen aus der Praxis beschrieben, wie extrem rechte Gruppen bei der Anmietung vorgehen und an welchen Symbolen, Codes und Marken extrem rechte MieterInnen erkannt werden können. Im Mittelpunkt des Ratgebers stehen Hinweise zur Gestaltung von Mietverträgen, die den VermieterInnen Möglichkeiten geben, extrem rechte Veranstaltungen in ihrem Haus zu unterbinden.
Beispiele aus der Praxis zeigen: Es ist VermieterInnen möglich, einen demokratischen Standpunkt zu beziehen und extrem rechte Versammlungen in ihren Räumen zu unterbinden. Die Info- und Bildungsstelle appelliert an die Courarge von Gastwirten und VermieterInnen: Sie haben es in der Hand: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und verweisen Sie extrem rechte Gruppen aus Ihren Räumen!
Hier können Sie die Broschüre (PDF) herunterladen!

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